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Was gilt es bei einem Unfall zu beachten?

Unfallstelle absichern

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anlegen
  • Warndreieck aufstellen
    (Innerorts ca. 50m; auf Landstraßen ca. 150m; auf Autobahnen ca. 250m)

Erste Hilfe leisten

  • Ruhe bewahren
  • Hilfe rufen (112 Rettungsdienst und Feuerwehr, 110 für die Polizei)
  • Erste-Hilfe Maßnahmen einleiten
  • wenn möglich, verletzte Person aus dem Fahrzeug befreien
  • atmende Personen in die stabile Seitenlage bringen und den Mund leicht öffnen
  • bei nicht atmenden Personen mit Herzmassage beginnen
  • Blutungen durch Druckverband stillen

Personendaten aufnehmen

  • Personendaten von allen Beteiligten und Zeugen (auch selber ansprechen) aufnehmen

Fotos aufnehmen

  • wenn möglich, Fotos aufnehmen (Position der Fahrzeuge und evtl. die Schäden)

Ob Geschädigter oder Unfallverursacher. Beide Parteien haben Rechte und Pflichten, die sich wie folgt aus dem BGB ergeben:

Ihre Rechte:

Geschädigter

  • Schadenersatzanspruch
  • Anspruch auf einen Sachverständiger/Gutachter
  • Anspruch auf einen Rechtsanwalt

Unfallverursacher

  • Aussageverweigerungsrecht
  • beauftragen eines Rechtsanwalts im OWI-Verfahren
  • den Schaden selber zu bezahlen

Ihre Pflichten:

Geschädigter

  • Datenaustausch
  • Wahrheitspflicht
  • Erste Hilfe leisten
  • Unfallort absichern

Unfallverursacher

  • Datenaustausch
  • Wahrheitspflicht
  • Erste Hilfe leisten
  • Unfallort absichern
  • Die Haftpflichtversicherung informieren

Wir sind da um Ihnen zu helfen

Im Falle eines Schadens ist es ratsam, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Wir sind rund um die Uhr für Sie da und schnell vor Ort, wenn Sie Hilfe brauchen. Sie erstellen ein unabhängiges Gutachten, das bei den Versicherungen anerkannt ist.

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