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Restwertermittlung

Im Fall eines Totalschadens erstattet die Versicherung den Wert des Fahrzeugs, wobei der verbleibende Restwert des Fahrzeugs von der zu erstattenden Summe abgezogen wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang für Sie, dass Sie das Unfallfahrzeug nicht zu billig verkaufen. In diesem Fall könnte die gegnerische Versicherung Ihnen nach dem Verkauf ein höheres Kaufangebot machen.

Wenn Sie uns mit der Restwertermittlung beauftragen, sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rechtsprechung sagt, dass Sie sich als Geschädigter auf die von einem Gutachter ermittelte Höhe des Restwerts verlassen dürfen. Wenn Sie Ihr Unfallfahrzeug zu dem von uns ermittelten Restwert verkaufen, kann die Versicherung später keinen höheren Restwert geltend machen.

Wir sind da um Ihnen zu helfen

Im Falle eines Schadens ist es ratsam, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Wir sind rund um die Uhr für Sie da und schnell vor Ort, wenn Sie Hilfe brauchen. Sie erstellen ein unabhängiges Gutachten, das bei den Versicherungen anerkannt ist.

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